Steuerrechtsverordnung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsnorm des Steuerrechts, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung durch die Bundesregierung oder den Bundesminister der Finanzen ggf. i.V. mit der Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde (Art. 80 GG). Die Steuerrechtsverordnung hat bindende Wirkung für den Steuerpflichtigen.
Vgl. auch Rechtsverordnung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Steuerrechtsverordnung
ausgehend
eingehend
Steuerrechtsverordnung
ausgehend