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Revision von Steuerträger vom 14.05.2008 - 15:21
Steuerträger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der durch eine Steuer tatsächlich wirtschaftlich Belastete; ökonomischer Begriff im Unterschied zum steuerjuristischen Begriff des Steuerschuldners (Steuern). Der St. trägt die Steuer aus seinem Einkommen oder Vermögen.
Anders: Steuerdestinatar.
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