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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (SV)

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinnütziger Verein, 1920 gegründete, 1949 wieder errichtete Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre und zur Förderung des qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Förderungs-Schwerpunkte: Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit; Medizinische Forschung; Geisteswissenschaftliche Forschung; Struktur und Organisation der Wissenschaft u.a., Finanzierung von wissenschaftlichen Dienstleistungen und Hilfseinrichtungen. Förderung der Errichtung von Stiftungen mit eigener Vermögensausstattung im Dienst der Wissenschaft.

    Planung und Durchführung des Förderungsprogramms in Zusammenarbeit mit: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Studienstiftung des deutschen Volkes.

    Veröffentlichungen: Tätigkeitsbericht (jährlich), Forum Stifterverband (Zeitschrift für die Mitglieder, sechsmal jährlich), Einzelpublikationen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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