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Revision von Stillhalter vom 30.07.2009 - 14:51
Stillhalter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verkäufer einer Option, der im Fall der Ausübung der Option durch den Verkäufer die Pflicht hat, den Basiswert gegen Zahlung des vereinbarten Basispreises zu liefern, d.h. zu verkaufen (Stillhalter in Kaufoptionen), oder zu übernehmen, d.h. zu kaufen (Stillhalter in Verkaufsoptionen).
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