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Stückzinsen
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1. Begriff: Die bei Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren seit dem Fälligkeitstag des letzten eingelösten Coupons bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen. Stückzinsen werden bei Börsenumsätzen dem Kurswert hinzugerechnet.
2. Steuerliche Behandlung: a) Die Stückzinsen werden beim Veräußerer als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (§ 20 II Nr. 3 EStG). Die Stückzinsen sind in dem Jahr der Gutschrift zu versteuern.
b) Beim Erwerber sind die gezahlten Stückzinsen in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Zinsschein eingelöst wird, als negative Einnahmen abzuziehen. Hält der Erwerber die Anleihe im Betriebsvermögen, sind die bezahlten Zinsen als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.
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