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Tabakerzeugnisse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach § 3 I des Vorläufigen Tabakgesetzes i.d.F. vom 9.9.1997 (BGBl I 2296) m.spät.Änd. sind Tabakerzeugnisse aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigem oralen Gebrauch oder Schnupfen bestimmt sind.

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