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Tabakwarensteuerrichtlinie
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Richtlinie 95/59/EG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer. Die Richtlinie legt die Grundsätze und Regeln für die Harmonisierung der Verbrauchsteuerstrukturen für Tabakwaren in der EU fest. Sie definiert Zigaretten, Zigarillos, Rauchtabak, Feinschnitttabak und diesen gleichgestellte Waren als Steuergegenstand der Tabaksteuer in der EU und schreibt den Mitgliedsstaaten die Erhebung einer Tabaksteuer vor. Vorschriften über die Höhe der Steuersätze legt nicht die Tabakwarensteuerrichtlinie fest, sondern entsprechende Maßnahmen sind getrennt kodifiziert in der Zigarettensteuersatzrichtlinie und der Tabakwarensteuersatzrichtlinie (R 92/80/EWG).
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