Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Tabellenauszug vom 26.02.2013 - 13:52

Tabellenauszug

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vollstreckbarer, aus der Insolvenztabelle durch den Urkundsbeamten des Insolvenzgerichts erteilter Auszug. Am Insolvenzverfahren beteiligte Insolvenzgläubiger können den ungedeckt gebliebenen Teil ihrer Forderung aufgrund des Tabellenauszugs nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens unbeschränkt geltend machen (§ 201 InsO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com