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Revision von Tabellenauszug vom 19.02.2018 - 17:00

Tabellenauszug

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    vollstreckbarer, aus der Insolvenztabelle durch den Urkundsbeamten des Insolvenzgerichts erteilter Auszug. Am Insolvenzverfahren beteiligte Insolvenzgläubiger können den ungedeckt gebliebenen Teil ihrer Forderung aufgrund des Tabellenauszugs nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens unbeschränkt geltend machen (§ 201 InsO).

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