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Tarifmerkmale

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zur Differenzierung der Tarifprämie verwendete Risikomerkmale.

    2. Merkmale: Als Tarifmerkmale eignen sich nur diejenigen Risikomerkmale, die objektiv und eindeutig in jedem Einzelfall feststellbar sind. Tarifmerkmale werden durch eine bestimmte Anzahl von Tarifmerkmalsausprägungen beschrieben. Das vollständige Abbilden eines zu versichernden Risikos in der Tarifprämie durch geeignete Tarifmerkmale ist für den Versicherer von größter Bedeutung, um negative Risikoselektionen zu vermeiden.

    3. Beispiele: In seiner Regionalstatistik für die Kfz-Versicherung verwendet der GDV u.a. folgende Tarifmerkmale: Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Garagenbesitz, Altersklasse des Fahrzeugs bei Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer, Fahrerkreis, Alter der Fahrer, Wohneigentum.

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