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Transfergarantie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form der Garantie, die bei Auslandsgeschäften den Zahlungs- und Devisentransfer sicherstellen soll. T. und Zahlungsgarantie werden gemeinsam abgegeben, wenn die Garantiebank und die für Devisentransfers zuständige Institution identisch sind (z.B. im Fall von Zentral- und Staatsbanken). Sind beide Stellen nicht identisch, ist die Bankgarantie durch eine Transfergenehmigung der zuständigen Devisenbehörde zu ergänzen.
Vgl. auch politisches Risiko, Ausfuhrgewährleistungen des Bundes.
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