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Transfergarantie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Garantie, die bei Auslandsgeschäften den Zahlungs- und Devisentransfer sicherstellen soll. T. und Zahlungsgarantie werden gemeinsam abgegeben, wenn die Garantiebank und die für Devisentransfers zuständige Institution identisch sind (z.B. im Fall von Zentral- und Staatsbanken). Sind beide Stellen nicht identisch, ist die Bankgarantie durch eine Transfergenehmigung der zuständigen Devisenbehörde zu ergänzen.

    Vgl. auch politisches Risiko, Ausfuhrgewährleistungen des Bundes.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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