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Überentnahme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn ein Unternehmer im Wirtschaftsjahr per Saldo mehr entnimmt, als der Betrieb erwirtschaften kann. Überentnahmen haben zur Folge, dass ein Teil der für betriebliche Kredite als Betriebsausgaben abziehbaren Zinsen in nicht abziehbare Schuldzinsen umqualifiziert und dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird (§ 4 IVa EStG; Schuldzinsen). § 4 IVa EStG definiert Überentnahmen als den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen.

    Anders: Unterentnahme.

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