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Überorganisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: ein meist überaus formular- und vorschriftenreicher Zustand der Organisation des Betriebes als Folge einer Gestaltung der Betriebsstruktur (z.B. Leitung, Instanzenbau, Aufgabengliederung, Befugnis- und Verantwortungsregelung) und des Betriebsprozesses (Arbeits-, Verkehrsabläufe etc.), die über das fallweise Notwendige und Zweckmäßige weit hinausgeht und daher mehr Arbeitskräfte und Hilfsmittel bindet als ökonomisch optimal ist.

    Vgl. auch Organisationsgrad.

    2. Wirkung: schwerfällige, unelastische Betriebsführung, d.h. Dispositionserschwerungen, Lähmung der Verantwortungsfreude und der Arbeitslust, Verteuerung der hervorgebrachten Leistungen u.a.

    3. Vorkommen: Überorganisation ist nicht nur eine betriebliche Erscheinung, auch Verwaltungs- und Kulturleistungen können durch sie unnötig verteuert werden.

    Gegensatz: Unterorganisation.

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