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Revision von Überseetratte vom 08.02.2013 - 12:00
Überseetratte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein auf einen überseeischen Importeur gezogener Wechsel (Tratte), meist in mehrfacher Ausfertigung, mit den üblichen Dokumenten versehen. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt:
(1) Bei Sichtwechseln gegen Bezahlung der Überseetratte;
(2) bei Nachsichtwechseln gegen Akzeptierung.
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