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Überseetratte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein auf einen überseeischen Importeur gezogener Wechsel (Tratte), meist in mehrfacher Ausfertigung, mit den üblichen Dokumenten versehen. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt:
    (1) Bei Sichtwechseln gegen Bezahlung der Überseetratte;
    (2) bei Nachsichtwechseln gegen Akzeptierung.

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