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Revision von Übersicherung vom 05.05.2011 - 13:10

Übersicherung

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    Übersicherung ist das Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert von Sicherheiten und der Höhe der zu sichernden Forderungen zulasten des Sicherungsgebers.

    Wenn die Übersicherung schon bei Vertragsabschluss vorhanden war, kann dies wegen Sittenwidrigkeit zur Nichtigkeit der gesamten Sicherheitenbestellung führen (§ 138 BGB).

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