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Überwachung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Vorgehen, bei dem eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen.
2. Zweck: Fehlerentdeckung und Fehlervermeidung sowie Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Überwachung unterrichtet werden.
3. Teilfunktionen: Unterbegriffe der Überwachung sind Prüfung (Revision) und Kontrolle. Die Differenzierung erfolgt i.d.R. nach der Beziehung des Überwachenden zum Überwachungsobjekt (Prozessabhängigkeit).
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