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Überzeichnung
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bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag. Je nach den besonderen Umständen bzw. den von dem Emittenten mit dem Emissions-Institut oder -Konsortium getroffenen Vereinbarungen wird bei Überzeichnung eine Erhöhung des Emissionsbetrags entsprechend den eingegangenen Zeichnungen vorgenommen, oder es findet eine beschränkte Zuteilung statt. Bei dieser können kleinere Zeichnungsbeträge bevorzugt berücksichtigt werden, eine gleichmäßige Zuteilung vorgenommen oder eine Verlosung unter den Zeichnern durchgeführt werden. Bei einer Überzeichnung wird die Zeichnungsfrist häufig verkürzt.
Vgl. auch Repartierung (rep.).
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