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Revision von Umgehung vom 19.02.2018 - 16:46
Umgehung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermeidung einer zwingenden rechtlichen Folge oder einer im Gesetz angedrohten Strafe oder einer Leistungsverpflichtung durch Inanspruchnahme missbräuchlicher rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Beispiel: Steuerumgehung.
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