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Umkehrwechsel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umgedrehter Wechsel, Scheck-Wechsel-Verfahren, Wechsel-Scheck-Verfahren. 1. Begriff: Ein Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort per Scheck unter Abzug des Skontos. Gleichzeitig lässt er zum Zweck der Refinanzierung der Zahlung vom Lieferanten einen Wechsel, den Umkehrwechsel, auf sich ziehen, akzeptiert ihn und lässt ihn von seiner Bank diskontieren. Dieses Verfahren verschafft dem Käufer einen sehr billigen Kredit; er nutzt den hohen Skonto aus und zahlt für den Kredit nur die niedrigen Diskontspesen. Der Umkehrwechsel setzt eine starke Stellung des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung des Umkehrwechsels ein Wechselobligo in voller Höhe der Rechnung eingehen muss.

    2. Beurteilung: a) Umkehrwechsel gilt als Warenwechsel, wenn der Zusammenhang mit einem Warenumsatzgeschäft dadurch gewahrt ist, dass der Diskontkredit zur Deckung des Kaufpreises dient und die Verfallzeit so bemessen ist, als wäre der Rechnungsbetrag auf ein bis maximal drei Monate gestundet.

    b) Umkehrwechsel gilt als Finanzwechsel, wenn er allein zur Geldbeschaffung dient, d.h. kein Zusammenhang mit einem Warengeschäft besteht, v.a. aber auch, wenn er mit offener Verfallzeit vordatiert oder nach Abwicklung des Kaufgeschäfts ausgestellt ist.

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