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Unfallfluchtschäden
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personen- und Sachschäden bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Unfallfluchtschäden können auch gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend gemacht werden.
Weitere Voraussetzungen: §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
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