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Revision von Unterentnahme vom 17.09.2009 - 13:47
Unterentnahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, um den die Entnahmen eines Betriebsinhabers im Wirtschaftsjahr unter der Summe der in diesem Jahr erzielten Gewinne und der in diesem Wirtschaftsjahr getätigten Einlagen bleiben (§ 4 IVa EStG).
Anders: Überentnahme.
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