Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Unterentnahme vom 14.11.2012 - 12:07
Unterentnahme
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, um den die Entnahmen eines Betriebsinhabers im Wirtschaftsjahr unter der Summe der in diesem Jahr erzielten Gewinne und der in diesem Wirtschaftsjahr getätigten Einlagen bleiben (§ 4 IVa EStG).
Anders: Überentnahme.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon