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Unternehmerfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fähigkeit eines Gebildes oder einer Person, umsatzsteuerlich die Unternehmereigenschaft (Unternehmer) besitzen zu können. Unternehmerfähig sein kann jedes selbstständig tätige Gebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt (Abschn. 16 I UStR). Damit können nicht nur natürliche und juristische Personen Unternehmer sein, sondern auch Personengesellschaften und jegliche andere Gebilde, als Vertragspartner nach außen hin in Erscheinung treten kann.

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