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Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die EU will seit Jahren den Verbraucherschutz beim Abschluss von Immobilienkrediten verbessern. Grundlage soll eine Hypothekarrichtlinie sein, um deren Ausgestaltung allerdings immer noch gerungen wird. Das Europaparlament hat im September 2013 eine neue Richtlinie grundsätzlich gebilligt, die Umsetzung in nationales Recht ist allerdings noch nicht in Sicht.

    Die Neuregelung sieht vor, dass die Verbraucher vor Unterzeichnung der Darlehensverträge umfassend über die möglichen Risiken hinsichtlich der späteren Zins- und Tilgungslast und über die Gesamtkosten der Darlehen informiert werden. Gleichzeitig sollen die Regelungen zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verstärkt und vereinheitlicht werden. Die Anbieter und Vermittler von Immobilienkrediten sollen besser durch nationale Aufsichtsbehörden kontrolliert werden.

    Bestehenbleiben soll die Wahlmöglichkeit zwischen langfristigen Zinsfestschreibungen und variablen Zinssätzen. Einheitlich geregelt werden sollen auch die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung, also die „leidige“ Vorfälligkeitsentschädigung. Alle Regelungen sollen die Lehren aus der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise wiederspiegeln und das Entstehen von „Immobilienblasen“ verhindern.

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