Zitierfähige Version
- Revision von Verbringungsverbot vom 19.02.2018 - 16:34
- Revision von Verbringungsverbot vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Verbringungsverbot vom 25.02.2013 - 18:43
- Revision von Verbringungsverbot vom 28.09.2010 - 11:06
- Revision von Verbringungsverbot vom 29.03.2010 - 16:06
- Revision von Verbringungsverbot vom 08.06.2009 - 11:17
Verbringungsverbot
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Verbot, Gegenstände unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet (§ 86 StGB), in den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen, z.B. staatsgefährdende Schriften. Einzelheiten regelt das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24.5.1961 (BGBl. I 607) m.spät.Änd.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon