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Revision von Verfahrensvorschriften des WEG vom 18.01.2021 - 14:48
Verfahrensvorschriften des WEG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Teil 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) regelt die Verfahrensvorschriften wie folgt:
§ 43 |
Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten |
§ 44 |
Beschlussklagen |
§ 45 |
Fristen der Anfechtungsklage |
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