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Vergabeliste

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bauunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu Logistik-Unternehmen entwickelt. Sie führen ihre Aufträge, ein Bauwerk zu errichten, häufig zu einem großen Teil durch die Vergabe von Arbeiten an Subunternehmer durch. Die Logistik besteht dann hauptsächlich in der Auswahl, vertraglichen Regelung und Überwachung der Vertragspartner. Aus einer Vergabeliste ist dann u.a. ersichtlich: Der mit dem Bauherrn für ein Gewerk „ausgehandelte Preis“, der für einen Subunternehmer zunächst „geplante“ und dann schließlich „vereinbarte“ Vergabepreis. Das voraussichtliche Gesamtergebnis eines Bauauftrages kann durch kontinuierliche Soll-Ist-Vergleiche unter besonderer Berücksichtigung vertraglicher Modifikationen in der Regel sehr gut abgeschätzt werden. Die Vergabeliste wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil des Risikomanagement- bzw. Risikofrüherkennungssystems eines Bauunternehmens.

     

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