Direkt zum Inhalt

Verletzungsartenverfahren

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von den Versicherungsträgern der gesetzlichen Unfallversicherung vorgeschriebenes Verfahren zur Behandlung von Versicherten mit bestimmten schweren Verletzungen in ausgewählten und berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhäusern.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com