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versicherte Sache

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Art der Sache (z.B. Hausrat, Kraftfahrzeug, Maschine), die durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Begriff aus den Bedingungswerken der Sachversicherung.

    Vgl. auch versicherter Schaden, versicherte Gefahr.

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