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versicherte Sache
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art der Sache (z.B. Hausrat, Kraftfahrzeug, Maschine), die durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Begriff aus den Bedingungswerken der Sachversicherung.
Vgl. auch versicherter Schaden, versicherte Gefahr.
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