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Versicherungsmedizin

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: fachübergreifende Spezialdisziplin der Medizin, die sich bes. im Bereich der Lebens-, Invaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung mit der Beurteilung und Begutachtung sowie der Erstellung und der Aktualisierung der jeweiligen medizinischen Kriterien befasst.

    2. Unterscheidung von anderen Begriffen: Im Gegensatz zum klinischen Arzt, der jeden Patienten als einen individuellen Fall betrachtet und bei dem die Prognose kurzfristig durch neue klinische Daten und Situationen (z.B. Komplikationen) revidiert werden kann, erstellt der Gesellschaftsarzt auf der Basis der bei Antragstellung vorliegenden medizinischen Informationen und statistischen Auswertungen eine Langzeitprognose, die meist die Grundlage für die Höhe der Versicherungsprämie darstellt. Weitere Tätigkeitsfelder umfassen u.a. die Mortalitäts- und Morbiditätsforschung, die Analyse von epidemiologischen Trends, die Produktberatung sowie die Kosten-Nutzen-Analyse von medizinischen Untersuchungsmethoden.

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