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versicherungstechnische Rückstellung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rückstellung von Kapital durch den Versicherer zur Deckung von dem Grunde, der Höhe und/oder der zeitlichen Fälligkeit nach (noch) unsicheren Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. Damit wird auch das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen (Prämien) und Ausgaben (Versicherungsleistungen) der Versicherer berücksichtigt. Die in der Versicherungsperiode vereinnahmten Prämien müssen, soweit sie nicht durch Schadenausgaben (d.h. bereits vergütete Schäden) und Ausgaben für den Versicherungsbetrieb verbraucht wurden oder als Verbindlichkeiten feststehen oder als realisierter Gewinn verwendet werden können, als versicherungstechnische Rückstellungen ausgewiesen werden. Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen, Schadenreserven (Synonym: Schadenrückstellungen), Schwankungsrückstellungen und andere Rückstellungen dieser Art machen häufig bis zu 75 Prozent (und mehr) der Bilanzsumme im Versicherungsunternehmen aus.
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