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versicherungstechnische Rückstellung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rückstellung von Kapital durch den Versicherer zur Deckung von dem Grunde, der Höhe und/ oder der zeitlichen Fälligkeit nach (noch) unsicheren Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. Damit wird auch das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen (Prämien) und Ausgaben (Versicherungsleistungen) der Versicherer berücksichtigt. Die in der Versicherungsperiode vereinnahmten Prämien müssen, soweit sie nicht durch Schadenausgaben (d.h. bereits gezahlte Schäden) und Ausgaben für den Versicherungsbetrieb verbraucht oder als realisierter Gewinn verwendet wurden oder als Verbindlichkeiten feststehen, als versicherungstechnische Rückstellungen ausgewiesen werden. Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen, Schadenreserven, Schwankungsrückstellungen und andere Rückstellungen dieser Art machen häufig bis zu 75 Prozent (und mehr) der Bilanzsumme aus.
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