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versicherungstechnisches Risiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: arteigenes Risiko (Risiko sui generis) von Versicherungsunternehmen. Beinhaltet die Gefahr des technischen Ruins eines Versicherungsunternehmens innerhalb einer Periode, d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung und dem vorhandenen Sicherheitskapital übersteigt.

    2. Merkmale: Das versicherungstechnische Risiko resultiert aus der den Versicherungsleistungen inhärenten Zufallsbestimmtheit i.V.m. der Vorauszahlung der Prämien zu Beginn der Versicherungsperiode. Die Gefahr des technischen Ruins besteht aufgrund der Zufallsabhängigkeit der Versicherungsleistungen selbst bei vollständig bekannter Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen. Insofern ist die Auffassung von einem Risiko sui generis gerechtfertigt. In Varianten der Basisdefinition wird auf die Berücksichtigung des Sicherheitskapitals verzichtet, auf das Risiko einzelner Versicherungszweige abgestellt oder es findet eine Fokussierung auf die Risikokomponente „Abweichung des effektiven Schadens vom kalkulierten Erwartungsschaden“ statt. Die Basisgröße zur Quantifizierung des versicherungstechnischen Risikos ist die Verlustwahrscheinlichkeit bzw. im Rahmen einer mehrperiodigen Betrachtung die Ruinwahrscheinlichkeit. Die Steuerung und Kontrolle des versicherungstechnischen Risikos ist die Kernaufgabe der versicherungsbetrieblichen Risikopolitik. Das versicherungstechnische Risiko wird durch die Zufallsgesetzmäßigkeit des kollektiven Gesamtschadens, die Höhe der Risikoprämie sowie die Höhe des Sicherheitskapitals beeinflusst. Insofern umfasst das versicherungstechnische Risiko Kalkulationsrisiken (Prämien, Reserven, Sicherheitskapital) sowie das Rückversicherungsausfallrisiko.

    3. Komponenten: Zufallsrisiko (teilweise weiter unterteilt in Kumulrisiko, Ansteckungsrisiko und Großschadenrisiko bzw. Katastrophenrisiko) und Irrtumsrisiko (teilweise weiter unterteilt in Diagnoserisiko und Änderungsrisiko bzw. Prognoserisiko). Andere Einteilungen (unter Verwendung unterschiedlicher Abgrenzungen) differenzieren nach dem Zufallsrisiko, Änderungsrisiko und Irrtumsrisiko oder nach dem Diagnoserisiko und Prognoserisiko. Keine dieser Komponenten des versicherungstechnischen Risikos ist vollständig eliminierbar.

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