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Revision von Verwendungszwecksteuer vom 12.07.2010 - 15:23
Verwendungszwecksteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuer, die nicht in das allg. Steueraufkommen eingeht, sondern bestimmten Verwendungen zugeführt werden soll, um allokativen oder distributiven Zielen zu dienen. Durchbrechung des Nonaffektationsprinzips.
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