Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von vorläufige Steuererklärung vom 10.01.2013 - 14:02
- Revision von vorläufige Steuererklärung vom 15.02.2018 - 14:53
- Revision von vorläufige Steuererklärung vom 04.10.2017 - 17:25
- Revision von vorläufige Steuererklärung vom 10.01.2013 - 14:02
- Revision von vorläufige Steuererklärung vom 24.09.2010 - 10:18
- Revision von vorläufige Steuererklärung vom 05.06.2009 - 14:56
vorläufige Steuererklärung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Praxis für eine Steuererklärung, wenn die Besteuerungsgrundlagen bis zum Ablauf der Erklärungsfrist noch nicht vollständig ermittelt werden konnten. Falls die vorläufige Steuererklärung hinreichende Angaben enthält, wird sie als Anregung des Steuerpflichtigen aufgefasst, eine vorläufige Steuerfestsetzung durchzuführen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon