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Vorschusszinsen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seitens des Kreditinstituts bei zugelassener, vorzeitiger Verfügung eines Sparers über seine Spareinlage auf den zurückgezahlten Betrag berechnete Zinsen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Berechnung von Vorschusszinsen ist in der Neuregelung des § 21 IV RechKredV nicht aufrechterhalten worden.

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