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Vorsorgeversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Haftpflichtversicherung: V. schließt automatisch auch nach Abschluss der Versicherung entstehende neue Risiken ein. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers (z.B. Beidruck auf der Prämienrechnung) binnen eines Monats jedes neue Risiko anzuzeigen. V. wird i.Allg. auf 300.000 Euro für Personen- und 100.000 Euro für Sachschäden begrenzt.

    In der Umwelthaftpflichtversicherung ist V. ausgeschlossen.

    2. Vollwertversicherung: a) Allgemein: Versicherung einer zusätzlichen Versicherungssumme, um eine drohende Unterversicherung zu vermeiden oder zu vermindern.

    b) V. für Bestandserhöhungen (in der gewerblichen und industriellen Sachversicherung): Deklaration einer Versicherungssumme in besonderer Position für die Bestandserhöhungen des laufenden Versicherungsjahres mit der Möglichkeit rückwirkender Korrektur der Summe sobald wie möglich im neuen Versicherungsjahr. Im Voraus ein Drittel der Versicherungsprämie nach der vorläufigen Versicherungssumme, endgültig die Hälfte der Prämie nach der korrigierten Summe.

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