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Vorsorgeversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Versicherungsschutz für neu hinzugekommene Risiken. Einschlusstatbestand z.B. in der Haftpflichtversicherung, in der verbundenen Hausratversicherung, in der verbundenen Wohngebäudeversicherung und in der Unfallversicherung (Unfallversicherung, private). Die Vorsorgeversicherung schließt die Deckungslücke für einen Übergangszeitraum – meist bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode – manchmal eingeschränkt auf eine bestimmte Summe mit ein. Mit einer Vorsorgeversicherung soll eine Unterversicherung vermieden oder abgemildert werden. Abzugrenzen von Risikoerhöhung und Risikoerweiterung.
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