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Vorvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zum späteren Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtende Vereinbarung. Der V. muss Einigung über alle wesentlichen Punkte enthalten und i.d.R. unter Beachtung der etwa für den Hauptvertrag bestehenden Formvorschriften abgeschlossen werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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