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Revision von Wechselobligo vom 14.06.2008 - 13:59
Wechselobligo
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtbetrag der von einem Kreditnehmer angekauften (diskontierten) Wechsel. Man unterscheidet zwischen Bezogenen- und Einreicherobligo. Der Stand des Wechselobligos wird in den Kreditlinien des Einreichers berücksichtigt.
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