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Wechselobligo

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtbetrag der von einem Kreditnehmer angekauften (diskontierten) Wechsel. Man unterscheidet zwischen Bezogenen- und Einreicherobligo. Der Stand des Wechselobligos wird in den Kreditlinien des Einreichers berücksichtigt.

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