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Revision von Wertstellung vom 14.06.2008 - 13:59
Wertstellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der häufig vom Buchungstag abweichende für die Zinsberechnung maßgebliche Tag bei Kontobewegungen. Die Wertstellung bei Gutschriften hat grundsätzlich an dem Tag zu erfolgen, an dem die Bank die Deckung erhält und damit der Anspruch des Kunden bzw. Kontoinhabers auf Gutschrift entsteht.
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