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Revision von Wertsteuer vom 23.03.2010 - 15:08
Wertsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis des besteuerten Gutes ist. Inflationäre Entwicklungen führen bei konstanten Steuersätzen zu einer Steigerung des Steueraufkommens.
Gegensatz: Mengensteuer.
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