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wiederherstellende Unterlassungsklage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klage auf Beseitigung eines bereits vorgenommenen rechtswidrigen Eingriffs in fremde Lebensgüter und Interessen.

    Gegensatz: vorbeugende Unterlassungsklage.

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