Klage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Das an das Gericht gerichtete Begehren um Rechtsschutz; Verlangen nach einem günstigen Urteil.
2. Zu unterscheiden: a) Leistungsklage: Klage auf Tun oder Unterlassen.
b) Feststellungsklage: Klage auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses.
c) Gestaltungsklage: Klage auf Änderung eines bestehenden Rechtszustandes.
Anders: Privatklage.
Vgl. auch Klageerhebung, Widerklage.
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Klage
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- Abberufung
- Adjudikation
- Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens
- Anspruchshäufung
- Ausschließungsklage
- Einspruchsentscheidung
- Expertenvotum
- Feststellungsklage
- Gestaltungsklage
- Klageerhebung
- Leistungsklage
- Mediation
- Nebenklage
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Prozessvoraussetzungen
- Schiedsgutachten
- Schiedsgutachter
- schlichte Änderung
- Streitwert
- Urkundenprozess
- Urteil
- Verpflichtungsklage
- Vollstreckungsgegenklage
- vorbeugende Unterlassungsklage
- Wechselprozess
- Widerklage
- Widerspruchsklage
- wiederherstellende Unterlassungsklage
- Zwischenfeststellungsklage
Klage
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