Prozessvoraussetzungen
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im Zivilprozess erforderliche Vorbedingungen, damit das Gericht über den geltend gemachten Anspruch sachlich entscheiden kann.
Bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung wird die Klage als unzulässig abgewiesen; nach Beseitigung des prozessualen Mangels kann der Kläger sie von neuem erheben, ohne dass die Rechtskraft des Urteils entgegenstünde.
Unverzichtbare Prozessvoraussetzung: V.a. Zulässigkeit des Rechtswegs, Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit sowie ordnungsmäßiger gesetzlicher Vertreter. Fehlen der Rechtshängigkeit des Rechtsstreits werden von Amts wegen geprüft; verzichtbare Prozessvoraussetzung: I.d.R. örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts, Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung, Vereinbarung einer Schiedsklausel (Schiedsgerichtsverfahren) sowie mangelnde Erstattung der Kosten eines früheren, durch Klagerücknahme erledigten Prozesses werden nur auf Rüge des Beklagten beachtet.