Verhandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die kostengünstigste und oft erfolgreichste Form der außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Rechts- und Wirtschaftsleben bekannt als Vertragsverhandlungen und Preisverhandlungen. Erfolgreich nach Forschungen an der Harvard University und dem dort entwickelten Harvard-Prinzip (PON Program On Negotiation) besonders bei Berücksichtigung eines rationalen Verhandlungskonzepts:
1. Menschen und Probleme getrennt behandeln,
2. Die Interessen zählen, nicht die Positionen,
3. Optionen entwickeln, die für beide Parteien Vorteile bringen,
4. Einigung auf neutrale Beurteilungskriterien.
Vgl. auch Mediation.
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