Schiedsgericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Privates, geheim verhandelndes Organ zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten im Schiedsgerichtsverfahren. Die Schiedsrichter können von den Streitparteien frei gewählt werden. Die Schiedsrichter müssen privat bezahlt werden.
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