Schiedsgerichtsordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahrensvorschriften, die bestimmen, wie ein Schiedsgericht zu besetzen ist, nach welchen Grundsätzen entschieden wird und wer die Kosten des Verfahrens (Schiedsgerichtsverfahren) zu tragen hat. Eine der bekanntesten und gebräuchlichsten Schiedsgerichtsordnungen für internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten findet sich bei der internationalen Industrie- und Handelskammer (International Chamber of Commerce (ICC)) in Paris.
Vgl. auch Schiedsklausel, UN-Schiedsabkommen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
EU-GVV
EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
Haager Einheitliches Kaufgesetz
Handelsklauseln
Schiedsgerichtsklausel
Schiedsgerichtsordnung
Schiedsklausel
UN-Kaufrecht
UN-Schiedsabkommen
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)
Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Wiener Kaufrechtsübereinkommen
internationale Produkthaftung
internationale Schiedsklauseln
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Schiedsgerichtsordnung
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