Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der bedeutende Verein für einheitliche Verfahrensordnungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland. Viele außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren der Industrie- und Handelskammern (IHK) werden nach den Musterklauseln der DIS oder von Schiedsrichtern/Schlichtern auf Vermittlung und nach Regeln der DIS abgewickelt. Zu den Mitgliedern der DIS gehören viele IHKen sowie die ICC Deutschland. In vielen Verträgen werden Konfliktlösungsklauseln der DIS verwendet. Vgl. Schiedsgericht, Schiedsgutachter, Schlichtung, Adjudikation, Mediation.
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