Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der bedeutende Verein für einheitliche Verfahrensordnungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland. Viele außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren der Industrie- und Handelskammern (IHK) werden nach den Musterklauseln der DIS oder von Schiedsrichtern/Schlichtern auf Vermittlung und nach Regeln der DIS abgewickelt. Zu den Mitgliedern der DIS gehören viele IHKen sowie die ICC Deutschland. In vielen Verträgen werden Konfliktlösungsklauseln der DIS verwendet. Vgl. Schiedsgericht, Schiedsgutachter, Schlichtung, Adjudikation, Mediation.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
ausgehend
eingehend
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
ausgehend