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wirtschaftliche Tätigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Begriff in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EG: diejenigen Tätigkeiten, die jemanden zum Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts in den Mitgliedsstaaten machen können (und: machen müssen, weil die Mitgliedsstaaten insoweit kein Wahlrecht haben). Die Richtlinie gibt als Regelbeispiele für die wirtschaftliche Tätigkeit die Fälle des Produzenten, Händlers, Dienstleisters oder Vermieter von Gegenständen an (Art. 9 II MWSt-System-Richtlinie).

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